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Mittwoch, den 7. Januar 2009
Pflicht für erneuerbare Energien Neue Gesetze für Häuslebauer
"Häuslebauer", die ab dem 1. Januar 2009 einen Bauantrag oder eine Bauanzeige stellen, müssen Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Das an diesem Tag in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist eine wesentliche Maßnahme im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. In Wohngebäuden muss demnach zukünftig ein Teil des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung aus Erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Bei Nichtwohngebäuden gilt dies auch für den Kühlbedarf. Gebäudeeigentümer können zwischen verschiedenen technischen Systemen wählen oder sich für eine geeignete Kombination entscheiden - so kann auf Solarenergie, feste, flüssige oder gasförmige Biomasse, auf Geothermie und Umweltwärme zurückgegriffen werden. Die Art der Energiequelle bestimmt, wie hoch der Anteil an Wärmeenergie ist, der durch sie gedeckt werden muss. Während Solaranlagen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs decken sollen, sind es bei Biogas mindestens 30 Prozent, bei fester und flüssiger Biomasse sowie bei Geothermie und Umweltwärme sogar mindestens 50 Prozent. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber unterschiedliche Mindestanforderungen für die technischen Systeme definiert. Es darf beispielsweise kein Solarkollektor montiert werden, der nicht das EU-Prüfzeichen "solar keymark" aufweist. Über technische Anforderungen, Ersatzmaßnahmen sowie Fördermöglichkeiten informieren die SHK-Fachbetriebe der Innung - zu erkennen am blau, rot, gelben Eckring.
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